WRT - HOLLABRUNN  REGLEMENT

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REGLEMENT


Der WRT-Club-Sport schreibt die Meisterschaft in Autocross zu folgenden Bedingungen aus:

Zugelassene Fahrzeuge

1. Tourenwagen

Fahrzeuge aller Typen und jedes Baujahr mit Zweiradantrieb.

Motorblock, Bodenplatte und Karosserie (Motorhaube, Kofferraumdeckel oder Hecktüre Kotflügel und Türen) sind markengebunden.
Scheinwerfer, alle Innentapezierungen, Plastik, Gummi und Sitze (außer Fahrersitz) müssen herausgenommen werden. 
Die Windschutzscheibe soll und die Fahrerseitenscheiben müssen durch die Gitter ersetzt werden (Maschengröße 15mm). 
Alle anderen Scheiben müssen abmontiert werden. Das Fahrzeug darf vor der Vorderachse keine Verstrebung, Abstützung oder Rammbügel aufweisen.
Ein Fahrzeug ohne Stossstangen ist am Rennen nicht teilnahmeberechtigt.



2. Klasseneinteilung

Tourenwagen: 





Allradfahrzeuge: 

Buggys: 
                   bis 1600 cm³

1601 cm³  bis  2000 cm³

2001 cm³  bis  4000 cm³

       0 cm³  bis  4000 cm³

       0 cm³  bis  4000 cm³


3. Juniorklasse

Ab 2006 gibt es eine Juniorenklasse ab 16 – 18 Jahre mit Einverständnis der Eltern oder einem Erziehungsberechtigten.
L17 und Führerscheinneulinge haben die Möglichkeit auch bei den anderen Klassen zu starten. 
Wer unter der Saison das 18. Lebensjahr erreicht hat, muss er die Saison in dieser Klasse beenden, d.h. kein Klassenwechsel.


4. Technische Daten: Sicherheitsgurt

Es muss der Sitz mit Kopfstützen und einem Vierpunktgurt (Hosenträgergurt) ausgestattet sein. 
Der Sechspunktgurt wird bei Neuanschaffung unbedingt empfohlen. 
Die vorderen Befestigungspunkte müssen links und rechts neben dem Sitz liegen. 
Die oberen Befestigungspunkte müssen hinter dem Sitz am Boden oder an der Querstrebe des Überrollbügels liegen.


5. Auspuff

Der Auspuff darf nicht mit dem Krümmer enden. Er muss mindestens einen Topf aufweisen und ins Freie führen. 
Der Lärmpegel darf 98 db nicht übersteigen.



6. Tank und Leitungen

Es kann der Originaltank bleiben, jedoch dürfen nur 15 Liter Sprit eingefüllt werden oder durch einen bis zu 15 Liter geprüften Sicherheitstank ersetzt werden.
Befindet sich der Tank im Fahrgastraum, muss dieser vollkommen abgeschirmt sein.
Kraftstoffleitungen, die durch den Fahrgastraum verlegt werden, müssen durch ein Metallrohr geschützt sein.


7. Bremsleuchten

Jedes Fahrzeug muss mit 2 Bremsleuchten ausgerüstet sein.
Diese müssen mindestens 50cm vom Boden entfernt und mit einer 21 W Lampe versehen sein.
Sie müssen auch einen Abstand vom Staublicht von 30cm Links und Rechts entfernt sein.
LED- Leuchten sind ebenfalls erlaubt, müssen aber zweireihig sein.


8. Staublicht

Die Staubleuchte, muss mit einer 21 Watt Lampe ausgerüstet sein und in der Fahrzeugmitte gut sichtbar montiert werden.
Das Staublicht muss direkt mit dem Hauptschalter geschaltet sein.


9. Stromkreisunterbrecher ( Not-Aus)

Der Schalter muss links am Fahrzeug vor dem Gitter (Windschutzscheibe) angebracht sein.
Dieser muss mit einem roten Blitz auf blauem Hintergrund gekennzeichnet und die Ein/Ausstellung muss klar markiert werden.
Wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss von außen per Seilzug die Möglichkeit bestehen, den Stromkreis zu unterbrechen (gesamtes Betriebssystem).


10. Batterie

Die Batterie muss sicher angebracht sein und wenn sich diese im Fahrgastraum befindet, durch ein Blechgehäuse abgedeckt werden, sodass es bei Unfällen zu keiner Verätzung kommen kann.


11. Reifen

Die Reifenprofiltiefe sowie der Stollenreifen dürfen max. 15 mm betragen.
Rundstollen und Spikesreifen sind nicht erlaubt. Nachgeschnittene Reifen dürfen nur eine Profilbreite von max. 10 mm und 8 mm unterhalb der Lauffläche aufweisen.



12. Startnummer

Dachpaneelen sind bei Tourenwagen und Buggys vorgeschrieben!!!
Für Tourenwagen und Buggys muss eine Dachpaneele in der Größe von 40 x 30 cm angefertigt werden, welche beidseitig mit den Starnummern beschriftet werden.
Zusätzlich muss auf der Motorhaube oder Frontabdeckung eine Startnummer angebracht sein.


13. Kühler

Seine Lage ist frei, vorausgesetzt, dass er nicht in den Fahrgastraum reicht. Ist dies der Fall,
muss er abgeschirmt werden. Eine Trennwand muss montiert werden, die von der Bodenplatte bis 5 cm über den Kühler emporragt.
Es darf kein Wasserschlauch durch den Fahrgastraum führen, sondern nur Metallrohre.


14. Rückspiegel

Jedes Fahrzeug muss mit zwei ausreichend großen Außenrückspiegeln ausgerüstet sein.


15. Bremse

Zweikreisbremse, die auf alle 4 Räder einwirkt. Die Handbremse ist freigestellt.
Bei freiliegenden Bremsleitungen muss ein Schutzschlauch vorhanden sein.


16. Überrollkäfig

Wenn der Überrollkäfig kein Homologierter ist, dann ist auf die Verarbeitungsqualität und auf die Zweckmäßigkeit besonders zu achten.
Als Mindestanforderung müssen zwei Überrollbügel, je einer vor und hinter dem Fahrer sowie ein Verbindungsrohr auf Nierenhöhe zwischen den Bügeln an der höchsten Stelle und eine seitliche Verbindung an der Fahrerseite angebracht werden ( Empfehlenswert ist ein Kreuz oder eine Strebe, die sich dem Türblech anpasst.).
Der hintere Bügel muss mindestens eine Diagonalversteifung und zwei Abstützungen nach hinten aufweisen.
Der Rohrdurchmesser muss mindestens 42 mm bei einer Wandstärke von 2,2 mm aufweisen.
Der Überrollbügel muss den Fahrer mit Helm beim Sitzen im Fahrzeug mindestens 5cm überragen.An jedem Bügel müssen mindestens zwei zu je 2 mm starke Verstärkungsplatten angebracht sein.
Bei den Tourenwagen ist es keinesfalls erlaubt, den Überrollbügel direkt auf das Chassis anzuschweißen.


17. Wertung

Jede Klasse wird auch bei Startzusammenlegungen getrennt gewertet.
Im Finallauf werden Punkte nach der unterstehenden Tabelle vergeben.

 
1.Platz  ............. 12 Punkte 5.Platz  ............. 4 Punkte
2.Platz  .............   9 Punkte 6.Platz  ............. 3 Punkte
3.Platz  .............   7 Punkte 7.Platz  ............. 2 Punkte
4.Platz  .............   5 Punkte 8.Platz  ............. 1 Punkt


18. Pokale

Bei jedem Clubrennen gibt es bis zum 3. Platz Pokale.
Am Jahresende gibt es vom WRT Pokale und Urkunden (Meisterschaftsende).


19. Prämiengelder

Prämien werden erst am Jahresende ausbezahlt.
Vorraussetzung ist, der Clubfahrer muss an mindestens 3 Clubrennen teilgenommen haben.
Der Vorstand entscheidet am Jahresende über eine Prämienausschüttung.
Achtung! Wer am Jahresende bei der Weihnachtsfeier unentschuldigt fernbleibt, bekommt die Prämien nicht.
Dies wird der Vereinskassa gutgeschrieben.


20. Crashfahrzeuge

Keine Teilnahme von Crashfahrzeugen bei den Veranstaltungen!


21. Technische Abnahme

Der Techniker wird vor dem Clublauf vom Verein genannt.


22. Startaufstellung

1.) Lauf (Vorlauf): Startaufstellung erfolgt aufgrund der Trainingszeit

2.) Lauf (Semi-Finale): Startaufstellung erfolgt aufgrund des Zieleinlaufes des Vorlaufes

3.) Lauf ( Finale): Startaufstellung erfolgt aufgrund des Zieleinlaufes des Semifinales

Die Fahrer, die die Platzierung 1, 2, 4, 6, 7, 9, 11, 12 belegen, können ihren Startplatz in den Reihen wählen:

1 Reihe: 3 Fahrzeuge  X X X

2 Reihe: 2 Fahrzeuge   X  X

3 Reihe: 3 Fahrzeuge  X X X

4 Reihe: 2 Fahrzeuge   X  X


23. Rennverlauf

Im Finallauf sind nur Fahrer startberechtigt, die im Vorlauf und Semifinale gestartet sind.
Das Fahrzeug muss aus eigener Kraft vom Vorstart zum Startplatz gebracht werden.


24. Frühstart

Ein Frühstart wird von jenem Funktionär entschieden, der die Ampel bedient.
Bei allen Läufen, wo ein Frühstart verursacht wird, wird das Rennen sofort abgebrochen und der Start wird wiederholt.
Bei den Clubrennen darf der Verursacher des Fehlstarts dieselbe Startposition behalten.
Sollte derselbe Fahrer einen zweiten Fehlstart verursachen, wird er für diesen Lauf disqualifiziert und darf beim nächsten Lauf wieder von ganz hinten an den Start gehen.


25. Startaufschub

Auf Ersuchen des Fahrers kann im Vorlauf, Semifinale, Finale und bei Rennabbruch (Neustart) ein Startaufschub von bis zu 5 Minuten ab der fertigen Startaufstellung gewährt werden.
Es wird pro Lauf nur einmal eine fünfminütige Reparaturzeit genehmigt.


26. Sicherheitsvorschriften für den Fahrer

Jeder Fahrer ist von der Inbetriebnahme bis zum Abstellen des Fahrzeuges obligatorisch verpflichtet:

1. Einen Sturzhelm mit dem Prüfzeichen E ist zu tragen.

2. Das Visier ist geschlossen bzw. eine Motocrossbrille ist zu tragen.

3. Die flammabweisende Kleidung ist zu tragen (Overals).

4. Flammabweisende Handschuhe und Schuhe aus Leder sind zu tragen.

5. Das Alkoholverbot gilt für alle Fahrer und Funktionäre und ist bis zum Ende des Rennens einzuhalten.

6. Nackenschutz ist verpflichtend.


27. Umweltschutz

Eine ölauffangwanne muss bei jedem im Fahrerlager abgestelltem Fahrzeug sofort unter dem Motorblock aufgestellt werden um einen ölverlust im Fahrerlager zu vermeiden.
Die ölauffangwanne muss der Einfüllmenge (Minimum des Motors) entsprechen.
Eine Plane von 3x3 m ist unter das Fahrzeug zu legen.
Bei erstmaligen Vergehen wird eine Verwarnung ausgesprochen, beim zweitmaligen Vergehen wird eine Strafe von € 25,00 eingehoben und es gilt ein Startverbot bis zur Bezahlung.


28. Durchführung des Rennens

28.1. Anmeldung: Jeder Fahrer hat sich am Renntag beim Veranstalter zu melden und den Führerschein vorzulegen. Ausnahme, er nimmt an der Juniorklasse teil.

28.2. Fahrzeugabnahme: Bei der Fahrzeugabnahme muss der Lenker des Fahrzeuges anwesend sein.

28.3. Training: Die Trainingszeit wird mittels Stoppuhr ermittelt.
          Fällt ein Fahrzeug in der ersten Trainingsrunde aus, sodass keine Zeit gestoppt wurde, so startet das Fahrzeug vom letzten Startplatz.

28.4. Fahrerbesprechung: Bei der Fahrerbesprechung müssen nur die Fahrer anwesend sein und diese findet eine halbe Stunde vor dem Rennen statt.

28.5. Startgeld: Das Startgeld beträgt für Mitglieder des WRT - Hollabrunn 25 €, für Nichtmitglieder 45 €.

28.5.1 Junioren vom WRT- Hollabrunn zahlen €10,- und nicht Mitglieder Junioren €25,-

28.6. Überschlag: Das Rennen wird sofort abgebrochen. Abbruch wird auch vom Streckenposten entschieden.
          Die nächste Klasse wird vorgezogen.

          Sollte es im Rennverlauf zu einem Überschlag durch unsportliches Verhalten kommen, wird der Verursacher durch die Rennleitung disqualifiziert. 

          Der Leidtragende wird nach der vorher vollendeten Runde aufgestellt und gewertet.
          Nach durchgeführter positiver Überprüfung durch den Techniker kann der    Leidtragende an den Start gehen.

28.7. Wertung bei Rennabbruch: Der Rennabbruch kann vom Rennleiter oder von den Streckenposten entschieden werden (siehe auch Punkt 30.8. „Weiß-Gelbe Flagge“). 

          Bei mindestens 50% gefahrener Distanz erfolgt die Wertung, bei weniger als der halben Distanz wird derselbe Lauf sofort neu gestartet. Die Abbruchrunde wird nicht           gewertet. 

          Die Startaufstellung erfolgt nach der Reihung der letzt gefahrenen vollendeten Runde. 

          Nach gefahrenem Semifinale kann eine Veranstaltung gewertet werden. 

          Diese Entscheidung wird von der Kommission getroffen.

28.8. Zeitplan für Veranstaltungen: 9:30- 11:00 Uhr: 

         Technische und Administrative Abnahme. 10:00 – 12:00 Uhr: 

         Zeittraining, 12:00-13:00 Uhr: Mittagspause, anschließend Fahrerbesprechung für alle Fahrer. Pflicht!


29. Strafen

Schwarze Flagge: Ausschluss wird mit der Startnummer angezeigt und erfolgt jeweils für dieses Rennen!!!!

Wird der Fahrer wegen eines technischen Gebrechens ausgeschlossen z. B: Reifenschaden, so darf er im nächsten Lauf wieder an den Start gehen und wird darüber unmittelbar nach Ende des Rennens vom Rennleiter informiert. 

Im Finale zählt die Runde des Ausschlusses. 

Im Falle eines regelwidrigen Verhaltens entscheidet die Kommission.



30. Flaggenzeichen

          Während des Trainings und des Rennens können dem Fahrer folgende Flaggensignale gezeigt werden 

          welche unbedingt befolgt werden müssen:

30.1. Rot-weiß-rote Flagge: Start ( entfällt bei Ampelstart)

30.2. Rote Flagge: Abbruch – Wird vom Rennleiter hinausgegeben. 

          Alle Streckenposten, die das hinausgeben der roten Flagge sehen können, schwenken sofort die gelbe und die weiße Flagge.

30.3. Weiße Flagge: Hindernis auf der Strecke. 

          Wenn das Hindernis (Abschleppdienst, Rettung, Feuerwehr etc.) weg ist, wird die Flagge eingezogen.

30.4. Schwarze Flagge: Ausschluss wird mit Startnummer angezeigt und erfolgt im jeweiligen Lauf!

         Wird der Fahrer wegen eines technischen Gebrechens ausgeschlossen, so darf er im nächsten Lauf wieder an den Start und wird darüber unmittelbar nach Ende des          Laufs vom Rennleiter informiert.

         Im Finale zählt die Runde des Ausschlusses.

         Im Finale eines regelwidrigen Verhaltens entscheidet die Kommission.

30.5. Blaue Flagge: Überrunden lassen! 

         Nachfolgende Fahrzeuge dürfen nicht behindert werden.

30.6. Schwarz-weiß-karrierte Flagge: Ende des Laufes

30.7. Gelbe Flagge: 

a) stillgehalten: Achtung Gefahr: Überholverbot

b) geschwenkt: Höchste Gefahr: Überholverbot

Geschwindigkeit deutlich senken. 

Das Überholverbot gilt ab der gelben Flagge bis nach dem Hindernis. 

Nach dem Hindernis ist das Überholen wieder erlaubt. 

Die Fahne wird bis zum Rennende angezeigt. 

Befindet sich das Fahrzeug außerhalb der Bahn, wird keine Flagge gezeigt.

30.8. Weiße und Gelbe Flagge: 

Der Streckenposten muss bei Gefahr in Verzug mit gelb-weiß geschwenkt das Rennen abbrechen.

Alle anderen Posten müssen dies weitergeben bis das Flaggenzeichen beim Rennleiter angekommen ist.

Bei Nichtbeachten der Flaggensignale (ausgenommen schwarze Flagge) wird der Fahrer von der Rennkommission und den Streckenposten bestraft (z. B. keine offensichtliche Geschwindigkeitsverringerung).

Disziplinäres

1... Nichtbeachtung des Alkoholverbotes ................................................ Ausschluss vom Renntag

(Das Alkoholverbot gilt für alle Fahrer und Funktionäre und ist bis zum Ende des Rennens einzuhalten.)

2... Offensichtliche Behinderung eines anderen Teilnehmers................ Disqu. für diesen Lauf

(z.B. bei der Rückkehr zur Strecke , Überrunden)

3... Offensichtliche Abkürzen der Strecken.............................................. Disqu. für diesen Lauf

4. Fahren in entgegengesetzter Richtung während des Rennens ........ Disqu. für diesen Lauf

5... Überholen bei gelber Flagge.............................................................. 2 Platzierungen zurück

6... Bei grober Unsportlichkeit.................................................................. Disqu. für den Renntag

(Die Rennleitung entscheidet über eine Disqualifikation. 

Der Vorstand entscheidet bei schweren Vergehen über eine Sperre von 1-3 Rennen).

7... Zu schnelles Fahren im Fahrerlager.................................................. Euro 25,00

8... Fahren ohne angelegten Gurt oder ohne aufgesetzten

Sturzhelm auf der Rennstrecke (während des Rennbetriebes)............ Euro 20,00

9... Nichtabmelden bei der Rennleitung oder beim Vorstart................. Euro 10,00

(bei Ausfall)

10... Nichtverwenden der ölauffangwanne und Plane.............................. Euro 25,00

..... Jeder Fahrer ist für seinen Platz verantwortlich

..... und daher auch für die Reinigung seines Bereiches im

..... Fahrerlager zuständig. Bei Nichtreinigung seines Bereiches

..... im Fahrerlager gilt eine Geldstrafe in Höhe von .............................. EUR 25,00



11... Der Fahrer ist für sein Team (Mechaniker ) und deren

Verhalten für das gesamte Wochenende mitverantwortlich.

Genauso bei Bedrohungen gegenüber der Rennleitung

oder anderen Funktionären wird er für den Renntag disqualifiziert

und erhält eine Strafe in Höhe von....................................................... Euro 100,00



Dem Fahrer werden keine Punkte erteilt, wenn er welche erzielt hätte.

Tätliche Angriffe gegenüber Funktionären oder anderen Personen von

Fahrern oder deren Anhang (Mechanikern) werden polizeilich geahndet und

ziehen eine komplette Sperre für das ganze Jahr und Ringverbot bei den Rennen nach sich. 


12... Bei Nichterscheinen bei der Siegerehrung entfallen der Pokal und das Preisgeld.


äNDERUNGEN VORBEHALTEN!!!