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Der WRT-Club-Sport schreibt die Meisterschaft
in Autocross zu folgenden Bedingungen aus:
Zugelassene Fahrzeuge
1. Tourenwagen
Fahrzeuge aller Typen und jedes Baujahr mit Zweiradantrieb.
Motorblock, Bodenplatte und Karosserie
(Motorhaube, Kofferraumdeckel oder Hecktüre Kotflügel und Türen)
sind markengebunden.
Scheinwerfer, alle Innentapezierungen, Plastik, Gummi und Sitze
(außer Fahrersitz) müssen herausgenommen werden.
Die Windschutzscheibe soll und die Fahrerseitenscheiben müssen durch
die Gitter ersetzt werden (Maschengröße 15mm).
Alle anderen Scheiben müssen abmontiert werden. Das Fahrzeug darf
vor der Vorderachse keine Verstrebung, Abstützung oder Rammbügel
aufweisen.
Ein Fahrzeug ohne Stossstangen ist am Rennen nicht teilnahmeberechtigt.
2. Klasseneinteilung
Tourenwagen:
Allradfahrzeuge:
Buggys: |
bis 1600 cm³
1601 cm³ bis 2000
cm³
2001 cm³ bis 4000
cm³
0 cm³ bis 4000 cm³
0 cm³ bis 4000 cm³
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3. Juniorklasse
Ab 2006 gibt es eine Juniorenklasse ab 16 – 18 Jahre mit Einverständnis
der Eltern oder einem Erziehungsberechtigten.
L17 und Führerscheinneulinge haben die Möglichkeit auch bei
den anderen Klassen zu starten.
Wer unter der Saison das 18. Lebensjahr erreicht hat, muss er die
Saison in dieser Klasse beenden, d.h. kein Klassenwechsel.
4. Technische Daten: Sicherheitsgurt
Es muss der Sitz mit Kopfstützen und einem Vierpunktgurt (Hosenträgergurt)
ausgestattet sein.
Der Sechspunktgurt wird bei Neuanschaffung unbedingt empfohlen.
Die vorderen Befestigungspunkte müssen links und rechts neben dem
Sitz liegen.
Die oberen Befestigungspunkte müssen hinter dem Sitz am Boden oder
an der Querstrebe des Überrollbügels liegen.
5. Auspuff
Der Auspuff darf nicht mit dem Krümmer enden. Er muss mindestens
einen Topf aufweisen und ins Freie führen.
Der Lärmpegel darf 98 db nicht übersteigen.
6. Tank und Leitungen
Es kann der Originaltank bleiben, jedoch dürfen nur 15 Liter Sprit
eingefüllt werden oder durch einen bis zu 15 Liter geprüften
Sicherheitstank ersetzt werden.
Befindet sich der Tank im Fahrgastraum, muss dieser vollkommen
abgeschirmt sein.
Kraftstoffleitungen, die durch den Fahrgastraum verlegt werden, müssen
durch ein Metallrohr geschützt sein.
7. Bremsleuchten
Jedes Fahrzeug muss mit 2 Bremsleuchten ausgerüstet sein.
Diese müssen mindestens 50cm vom Boden entfernt und mit einer 21
W Lampe versehen sein.
Sie müssen auch einen Abstand vom Staublicht von 30cm Links
und Rechts entfernt sein.
LED- Leuchten sind ebenfalls erlaubt, müssen aber zweireihig sein.
8. Staublicht
Die Staubleuchte, muss mit einer 21 Watt Lampe ausgerüstet sein
und in der Fahrzeugmitte gut sichtbar montiert werden.
Das Staublicht muss direkt mit dem Hauptschalter geschaltet sein.
9. Stromkreisunterbrecher ( Not-Aus)
Der Schalter muss links am Fahrzeug vor dem Gitter (Windschutzscheibe)
angebracht sein.
Dieser muss mit einem roten Blitz auf blauem Hintergrund gekennzeichnet
und die Ein/Ausstellung muss klar markiert werden.
Wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss von außen per Seilzug
die Möglichkeit bestehen, den Stromkreis zu unterbrechen (gesamtes
Betriebssystem).
10. Batterie
Die Batterie muss sicher angebracht sein und wenn sich diese im
Fahrgastraum befindet, durch ein Blechgehäuse abgedeckt
werden, sodass es bei Unfällen zu keiner Verätzung kommen
kann.
11. Reifen
Die Reifenprofiltiefe sowie der Stollenreifen dürfen max. 15 mm
betragen.
Rundstollen und Spikesreifen sind nicht erlaubt. Nachgeschnittene
Reifen dürfen nur eine Profilbreite von max. 10 mm und 8 mm
unterhalb der Lauffläche aufweisen.
12. Startnummer
Dachpaneelen sind bei Tourenwagen und Buggys vorgeschrieben!!!
Für Tourenwagen und Buggys muss eine Dachpaneele in der Größe
von 40 x 30 cm angefertigt werden, welche beidseitig mit den Starnummern
beschriftet werden.
Zusätzlich muss auf der Motorhaube oder Frontabdeckung
eine Startnummer angebracht sein.
13. Kühler
Seine Lage ist frei, vorausgesetzt, dass er nicht in den Fahrgastraum
reicht. Ist dies der Fall,
muss er abgeschirmt werden. Eine Trennwand muss montiert werden,
die von der Bodenplatte bis 5 cm über den Kühler emporragt.
Es darf kein Wasserschlauch durch den Fahrgastraum führen, sondern
nur Metallrohre.
14. Rückspiegel
Jedes Fahrzeug muss mit zwei ausreichend großen Außenrückspiegeln
ausgerüstet sein.
15. Bremse
Zweikreisbremse, die auf alle 4 Räder einwirkt. Die Handbremse
ist freigestellt.
Bei freiliegenden Bremsleitungen muss ein Schutzschlauch vorhanden
sein.
16. Überrollkäfig
Wenn der Überrollkäfig kein Homologierter ist, dann ist auf
die Verarbeitungsqualität und auf die Zweckmäßigkeit besonders
zu achten.
Als Mindestanforderung müssen zwei Überrollbügel, je einer vor und
hinter dem Fahrer sowie ein Verbindungsrohr auf Nierenhöhe
zwischen den Bügeln an der höchsten Stelle und eine seitliche
Verbindung an der Fahrerseite angebracht werden ( Empfehlenswert
ist ein Kreuz oder eine Strebe, die sich dem Türblech anpasst.).
Der hintere Bügel muss mindestens eine Diagonalversteifung und zwei
Abstützungen nach hinten aufweisen.
Der Rohrdurchmesser muss mindestens 42 mm bei einer Wandstärke
von 2,2 mm aufweisen.
Der Überrollbügel muss den Fahrer mit Helm beim Sitzen im Fahrzeug
mindestens 5cm überragen.An jedem Bügel müssen mindestens zwei zu
je 2 mm starke Verstärkungsplatten angebracht sein.
Bei den Tourenwagen ist es keinesfalls erlaubt, den Überrollbügel
direkt auf das Chassis anzuschweißen.
17. Wertung
Jede Klasse wird auch bei Startzusammenlegungen getrennt gewertet.
Im Finallauf werden Punkte nach der unterstehenden Tabelle vergeben.
| 1.Platz ............. |
12 Punkte |
5.Platz ............. |
4 Punkte |
| 2.Platz ............. |
9 Punkte
|
6.Platz ............. |
3 Punkte |
| 3.Platz ............. |
7 Punkte
|
7.Platz ............. |
2 Punkte |
| 4.Platz ............. |
5 Punkte
|
8.Platz ............. |
1 Punkt |
18. Pokale
Bei jedem Clubrennen gibt es bis zum 3. Platz Pokale.
Am Jahresende gibt es vom WRT Pokale und Urkunden (Meisterschaftsende).
19. Prämiengelder
Prämien werden erst am Jahresende ausbezahlt.
Vorraussetzung ist, der Clubfahrer muss an mindestens 3 Clubrennen
teilgenommen haben.
Der Vorstand entscheidet am Jahresende über eine Prämienausschüttung.
Achtung! Wer am Jahresende bei der Weihnachtsfeier unentschuldigt
fernbleibt, bekommt die Prämien nicht.
Dies wird der Vereinskassa gutgeschrieben.
20. Crashfahrzeuge
Keine Teilnahme von Crashfahrzeugen bei den Veranstaltungen!
21. Technische Abnahme
Der Techniker wird vor dem Clublauf vom Verein genannt.
22. Startaufstellung
1.) Lauf (Vorlauf): Startaufstellung erfolgt aufgrund der Trainingszeit
2.) Lauf (Semi-Finale): Startaufstellung erfolgt aufgrund des Zieleinlaufes
des Vorlaufes
3.) Lauf ( Finale): Startaufstellung erfolgt aufgrund des Zieleinlaufes
des Semifinales
Die Fahrer, die die Platzierung 1, 2, 4, 6, 7, 9, 11, 12 belegen, können
ihren Startplatz in den Reihen wählen:
1 Reihe: 3 Fahrzeuge X X X
2 Reihe: 2 Fahrzeuge X X
3 Reihe: 3 Fahrzeuge X X X
4 Reihe: 2 Fahrzeuge X X
23. Rennverlauf
Im Finallauf sind nur Fahrer startberechtigt, die im Vorlauf und
Semifinale gestartet sind.
Das Fahrzeug muss aus eigener Kraft vom Vorstart zum Startplatz
gebracht werden.
24. Frühstart
Ein Frühstart wird von jenem Funktionär entschieden, der die
Ampel bedient.
Bei allen Läufen, wo ein Frühstart verursacht wird, wird das
Rennen sofort abgebrochen und der Start wird wiederholt.
Bei den Clubrennen darf der Verursacher des Fehlstarts dieselbe
Startposition behalten.
Sollte derselbe Fahrer einen zweiten Fehlstart verursachen, wird
er für diesen Lauf disqualifiziert und darf beim nächsten Lauf
wieder von ganz hinten an den Start gehen.
25. Startaufschub
Auf Ersuchen des Fahrers kann im Vorlauf, Semifinale, Finale und
bei Rennabbruch (Neustart) ein Startaufschub von bis zu 5 Minuten
ab der fertigen Startaufstellung gewährt werden.
Es wird pro Lauf nur einmal eine fünfminütige Reparaturzeit genehmigt.
26. Sicherheitsvorschriften für den Fahrer
Jeder Fahrer ist von der Inbetriebnahme bis zum Abstellen des Fahrzeuges
obligatorisch verpflichtet:
1. Einen Sturzhelm mit dem Prüfzeichen E ist zu tragen.
2. Das Visier ist geschlossen bzw. eine Motocrossbrille ist zu tragen.
3. Die flammabweisende Kleidung ist zu tragen (Overals).
4. Flammabweisende Handschuhe und Schuhe aus Leder sind zu tragen.
5. Das Alkoholverbot gilt für alle Fahrer und Funktionäre und
ist bis zum Ende des Rennens einzuhalten.
6. Nackenschutz ist verpflichtend.
27. Umweltschutz
Eine ölauffangwanne muss bei jedem im Fahrerlager abgestelltem
Fahrzeug sofort unter dem Motorblock aufgestellt werden um
einen ölverlust im Fahrerlager zu vermeiden.
Die ölauffangwanne muss der Einfüllmenge (Minimum des Motors)
entsprechen.
Eine Plane von 3x3 m ist unter das Fahrzeug zu legen.
Bei erstmaligen Vergehen wird eine Verwarnung ausgesprochen, beim
zweitmaligen Vergehen wird eine Strafe von € 25,00 eingehoben und
es gilt ein Startverbot bis zur Bezahlung.
28. Durchführung des Rennens
28.1. Anmeldung: Jeder Fahrer hat sich am Renntag beim Veranstalter
zu melden und den Führerschein vorzulegen. Ausnahme, er nimmt
an der Juniorklasse teil.
28.2. Fahrzeugabnahme: Bei der Fahrzeugabnahme muss der
Lenker des Fahrzeuges anwesend sein.
28.3. Training: Die Trainingszeit wird mittels Stoppuhr
ermittelt.
Fällt
ein Fahrzeug in der ersten Trainingsrunde aus, sodass keine Zeit
gestoppt wurde, so startet das Fahrzeug vom letzten Startplatz.
28.4. Fahrerbesprechung: Bei der Fahrerbesprechung müssen
nur die Fahrer anwesend sein und diese findet eine halbe Stunde
vor dem Rennen statt.
28.5. Startgeld: Das Startgeld beträgt für Mitglieder
des WRT - Hollabrunn 25 €, für Nichtmitglieder 45 €.
28.5.1 Junioren vom WRT- Hollabrunn zahlen €10,- und nicht
Mitglieder Junioren €25,-
28.6. Überschlag: Das Rennen wird sofort abgebrochen. Abbruch
wird auch vom Streckenposten entschieden.
Die nächste
Klasse wird vorgezogen.
Sollte es
im Rennverlauf zu einem Überschlag durch unsportliches Verhalten
kommen, wird der Verursacher durch die Rennleitung disqualifiziert.
Der Leidtragende wird nach der vorher vollendeten Runde aufgestellt
und gewertet.
Nach durchgeführter
positiver Überprüfung durch den Techniker kann der
Leidtragende an den Start gehen.
28.7. Wertung bei Rennabbruch: Der Rennabbruch kann vom
Rennleiter oder von den Streckenposten entschieden werden (siehe
auch Punkt 30.8. „Weiß-Gelbe Flagge“).
Bei mindestens
50% gefahrener Distanz erfolgt die Wertung, bei weniger als der
halben Distanz wird derselbe Lauf sofort neu gestartet. Die
Abbruchrunde wird nicht
gewertet.
Die Startaufstellung
erfolgt nach der Reihung der letzt gefahrenen vollendeten Runde.
Nach gefahrenem
Semifinale kann eine Veranstaltung gewertet werden.
Diese Entscheidung
wird von der Kommission getroffen.
28.8. Zeitplan für Veranstaltungen: 9:30- 11:00 Uhr:
Technische und
Administrative Abnahme. 10:00 – 12:00 Uhr:
Zeittraining, 12:00-13:00
Uhr: Mittagspause, anschließend Fahrerbesprechung für alle
Fahrer. Pflicht!
29. Strafen
Schwarze Flagge: Ausschluss
wird mit der Startnummer angezeigt und erfolgt jeweils für
dieses Rennen!!!!
Wird der Fahrer wegen eines technischen Gebrechens ausgeschlossen
z. B: Reifenschaden, so darf er im nächsten Lauf wieder an
den Start gehen und wird darüber unmittelbar nach Ende des
Rennens vom Rennleiter informiert.
Im Finale zählt die Runde des Ausschlusses.
Im Falle eines regelwidrigen Verhaltens entscheidet die Kommission.
30. Flaggenzeichen
Während
des Trainings und des Rennens können dem Fahrer folgende Flaggensignale
gezeigt werden
welche unbedingt
befolgt werden müssen:
30.1. Rot-weiß-rote Flagge: Start ( entfällt
bei Ampelstart)
30.2. Rote Flagge: Abbruch – Wird vom Rennleiter
hinausgegeben.
Alle Streckenposten,
die das hinausgeben der roten Flagge sehen können, schwenken
sofort die gelbe und die weiße Flagge.
30.3. Weiße Flagge: Hindernis auf der Strecke.
Wenn das
Hindernis (Abschleppdienst, Rettung, Feuerwehr etc.) weg ist, wird
die Flagge eingezogen.
30.4. Schwarze Flagge: Ausschluss wird mit Startnummer
angezeigt und erfolgt im jeweiligen Lauf!
Wird der Fahrer
wegen eines technischen Gebrechens ausgeschlossen, so darf
er im nächsten Lauf wieder an den Start und wird darüber
unmittelbar nach Ende des
Laufs vom Rennleiter informiert.
Im Finale zählt
die Runde des Ausschlusses.
Im Finale eines
regelwidrigen Verhaltens entscheidet die Kommission.
30.5. Blaue Flagge: Überrunden lassen!
Nachfolgende Fahrzeuge
dürfen nicht behindert werden.
30.6. Schwarz-weiß-karrierte Flagge: Ende des Laufes
30.7. Gelbe Flagge:
a) stillgehalten: Achtung Gefahr: Überholverbot
b) geschwenkt: Höchste Gefahr: Überholverbot
Geschwindigkeit deutlich senken.
Das Überholverbot gilt ab der gelben Flagge bis nach dem Hindernis.
Nach dem Hindernis ist das Überholen wieder erlaubt.
Die Fahne wird bis zum Rennende angezeigt.
Befindet sich das Fahrzeug außerhalb der Bahn, wird keine Flagge
gezeigt.
30.8. Weiße und Gelbe Flagge:
Der Streckenposten muss bei Gefahr in Verzug mit gelb-weiß geschwenkt
das Rennen abbrechen.
Alle anderen Posten müssen dies weitergeben bis das Flaggenzeichen
beim Rennleiter angekommen ist.
Bei Nichtbeachten der Flaggensignale (ausgenommen schwarze Flagge) wird
der Fahrer von der Rennkommission und den Streckenposten bestraft
(z. B. keine offensichtliche Geschwindigkeitsverringerung).
Disziplinäres
1... Nichtbeachtung des Alkoholverbotes ................................................
Ausschluss vom Renntag
(Das Alkoholverbot gilt für alle Fahrer und Funktionäre und
ist bis zum Ende des Rennens einzuhalten.)
2... Offensichtliche Behinderung eines anderen Teilnehmers................
Disqu. für diesen Lauf
(z.B. bei der Rückkehr zur Strecke , Überrunden)
3... Offensichtliche Abkürzen der Strecken..............................................
Disqu. für diesen Lauf
4. Fahren in entgegengesetzter Richtung während des Rennens
........ Disqu. für diesen Lauf
5... Überholen bei gelber Flagge..............................................................
2 Platzierungen zurück
6... Bei grober Unsportlichkeit..................................................................
Disqu. für den Renntag
(Die Rennleitung entscheidet über eine Disqualifikation.
Der Vorstand entscheidet bei schweren Vergehen über eine Sperre
von 1-3 Rennen).
7... Zu schnelles Fahren im Fahrerlager..................................................
Euro 25,00
8... Fahren ohne angelegten Gurt oder ohne aufgesetzten
Sturzhelm auf der Rennstrecke (während des Rennbetriebes)............
Euro 20,00
9... Nichtabmelden bei der Rennleitung oder beim Vorstart.................
Euro 10,00
(bei Ausfall)
10... Nichtverwenden der ölauffangwanne und Plane..............................
Euro 25,00
..... Jeder Fahrer ist für seinen Platz verantwortlich
..... und daher auch für die Reinigung seines Bereiches im
..... Fahrerlager zuständig. Bei Nichtreinigung seines Bereiches
..... im Fahrerlager gilt eine Geldstrafe in Höhe von ..............................
EUR 25,00
11... Der Fahrer ist für sein Team (Mechaniker ) und deren
Verhalten für das gesamte Wochenende mitverantwortlich.
Genauso bei Bedrohungen gegenüber der Rennleitung
oder anderen Funktionären wird er für den Renntag disqualifiziert
und erhält eine Strafe in Höhe von.......................................................
Euro 100,00
Dem Fahrer werden keine Punkte erteilt, wenn er welche erzielt hätte.
Tätliche Angriffe gegenüber Funktionären oder anderen
Personen von
Fahrern oder deren Anhang (Mechanikern) werden polizeilich geahndet
und
ziehen eine komplette Sperre für das ganze Jahr und Ringverbot bei
den Rennen nach sich.
12... Bei Nichterscheinen bei der Siegerehrung entfallen der Pokal
und das Preisgeld.
äNDERUNGEN VORBEHALTEN!!!
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